Machbarkeitsstudie Babenberger-Kaserne aus dem Jahr 2004
Aufgrund unserer beharrlichen Nachfrage, wurde dieser als längst abgeschlossen betrachtete Vorgang am Gemeindeamt nun doch „ausgegraben“ und wir können wie folgt berichten:
Die ursprünglich in öffentlicher Sitzung veranlasste Investition, hätte auch als Ergebnis dem Gemeinderat zur Genehmigung zugeführt werden müssen, um dann als fertige Studie durch einen neuerlichen GR-Beschluss, zukünftig den interessierten Bürgern zugänglich gemacht werden zu können.
Ob dieser dafür wichtige Formalvorgang, damals lediglich aufgrund eines Versehens verabsäumt wurde, konnte von uns nicht mehr näher nachvollzogen werden.
Deshalb sind diese Unterlagen heute nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich und es gilt strikte Vertraulichkeit über die genauen Einzelheiten. Über einen besonderen Bezug zwischen Auftraggeber sowie den damals ausführenden Personen und Mitarbeitern der Studienersteller, sind konkrete Auskünfte an die Öffentlichkeit rechtlich ebenfalls nicht zulässig.
Allerdings hat sich auch bis dato außer der UGI, kein anderer Gemeinderat jemals genauer über die tatsächlichen Ergebnisse zu dieser doch bedeutenden Ausgabe informiert. Dies ist leider auch vergleichbar mit allen anderen, periodisch durch die Gemeinderatsmehrheit genehmigten, Sonderinvestitionen bzw. Ausgaben.
Über die Werthaltigkeit solcher Studien im Vergleich zu den dafür geleisteten Kosten, gibt es bekanntlich häufig sehr unterschiedliche Auffassungen. Durch weitgehend veränderte Widmung der damals erhobenen Flächen und anderer Voraussetzungen etc., ist die heutige Gültigkeit dieser Studie sicherlich grundlegend in Frage gestellt.
Ein aktuelles Bild über eine mögliche Verwertbarkeit können Interessierte jedenfalls durch Einblick in die öffentlichen Feilbietung und die gültigen Einschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten aus Sicht des Verkäufers, SIVBEG AG unter :
und deren ausführlicher Beschreibung zu diesem Projekt, gewinnen.
Der darin erwähnte Mindestpreis und die Folgekosten in zumindest vergleichbarer Höhe,
zuzüglich der Aufwendungen für Schallschutz und Aufschließung mit weiterreichender Infrastruktur, sind ohne vollständigen Masterplan (weitere Kosten!) zwecks Antrag zur möglichen(?) Umwidmung durch die Landesregierung, noch lange nicht überschaubar.
WICHTIG !!!:
Bei einer später höherwertigen Nutzung als der jetzigen Widmung (Kaserne/Gewerbe), wäre der Käufer außerdem vertraglich zur beträchtlichen Nachbesserung des Kaufpreises rückwirkend verpflichtet.
Das bedeutet: Sollte die Gemeinde für viel Geld Gebäude in einem bestimmten Ausmaß so adaptieren, daß z.B. "Junges Wohnen" möglich ist, erhöht sich dadurch auch noch rückwirkend der Kaufpreis beträchtlich!
Weiters ist noch ausdrücklich auf den Umstand hinzuweisen, daß der Verkäufer keine Garantie betreffend eventuell vorhandener Altlasten abgibt.
Das bedeutet wiederum: Sollte auf dem Gelände irgendwelcher Sondermüll entdeckt werden, geht die bekanntlich extrem teure Entsorgung, vollständig zu Lasten der Gemeinde.
Eine Entscheidung, ob so ein Projekt durch unsere Gemeinde anzustreben ist, müsste daher bei diesem völlig unbekannten Risiko, aus unserer Sicht zwingend die direkte Befragung der Gesamtbevölkerung unserer Gemeinde und deren mehrheitliche Zustimmung voraussetzen. Eine einsame Entscheidung im Gemeinderat, genügt uns jedenfalls dafür sicher nicht!
Die Wirtschaftskraft unserer Gemeinde und die sofortige Umsetzung von anderen, wirklich dringenden Investitionen, wären durch dieses Projekt über viele Jahre komplett blockiert.
Es ist auch unverantwortlich, dass durch den möglichen SP-Bürgermeisterkandidaten Schifer, mit dem Hinweis auf ein "Lager" und die damit verbundene, ohnehin bereits beängstigende Kriminalität, in der Bevölkerung unterschwellig und vorsätzlich weitere Unsicherheit geschürt wird, wodurch ein enormer psychischer Druck entsteht.