Die neuen Gemeindeorgane
Wenn wir nach der nunmehr erlangten Kenntnis über die Berechnung und Mandatsverteilung im durch die Bevölkerung neu gewählten Gemeinderat weiterschreiten, kommen wir zwangsläufig zum wichtigen Ereignis der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats.
In dieser Sitzung werden dann die Gemeinderäte in Vertretung und Vollmacht der bisher insgesamt wahlberechtigten Bevölkerung, zum eigentlichen Wähler im kleinen Kreis und bestimmen die zukünftigen Organe der Gemeinde.
Sinnvoller Weise wird einmal die Wahl zum Bürgermeister durchgeführt, welche durch die Zuzählung von mehr als der
Hälfte aller abgegebenen, gültigen!! Stimmen entschieden wird.
Dazu kann es auch mehrerer Wahlgänge bedürfen (Stichwahlen), oder sogar zu einer Entscheidung durch Los kommen,
wenn sich tatsächlich keine entsprechende Mehrheit ergibt.
Um später den Gemeindevorstand bestimmen zu können, ist jetzt einmal die Festlegung der Anzahl der sogenannten
geschäftsführenden Gemeinderäte (gGR) erforderlich.
Diese Anzahl ist grundsätzlich in Relation zur Einwohnerzahl der Gemeinde und
..darf den dritten Teil der Zahl der Gemeinderäte nicht übersteigen….
Gleichzeitig wird ein Minimum vorgeschrieben, welches für uns ( von 1.001 bis 5.000 Einwohner ) mindestens 5 Mitglieder
vorschreibt. Theoretisch wären bei unseren 23 Gemeinderäten daher sogar 8 gGR möglich.
Am 12.April 2010 wurde auf Antrag und mit den Stimmen der SPÖ sowie Liste Ebner die Anzahl der gGR auf nur 5 bestimmt.
Wesentliches Argument dabei war, die seit Jahren unverändert mit 6 gGR feststehende Anzahl zu reduzieren,
um Kosten in der Verwaltung zu sparen.
Wenn dann endlich die Anzahl feststeht, geht es um nur mehr die formale Festlegung der Personen für diese Ämter, wobei
hier als Produkt des D´Hondtschen Systems (ähnlich der Wahlzahl) das Recht zur Nominierung in der Reihenfolge auf Basis
der zugeordneten Mandate aus der Gemeinderatswahl, auf ebenso diese Fraktionen erfolgt.
Bei uns waren dies 2 Posten für die SP, 1 Posten je für die VP, Liste Ebner sowie die FP.
Hätte man bei uns die Anzahl von 6 belassen, wäre ein zusätzlicher Posten der VP zugefallen. Bei einer noch höheren
Anzahl an gGR, hätten ALLE Fraktionen direkte Geschäftsbereiche übernehmen können.
Diese Personen oder Listen werden dann ebenfalls (geheim) abgestimmt, ein rein formaler Vorgang den sie sicher aus
den Medien von Berichten über interne Wahlen in Parlamenten, Parteien, Gewerkschaften usw. als Wahlverfahren
mit sogenannten Streichungen kennen. Viele Streichungen fallen zwar auf, der Nominierte ist trotzdem „gewählt“.
Mit einer wirklichen „Wahl“ ist dies aber daher nicht vergleichbar.
Die Anzahl und Funktion als gGR ist trotzdem sehr entscheidend:
1) Nur ein gGR kann auch zum Vizebürgermeister gewählt werden
2) Der Gemeindevorstand hat wichtige Entscheidungen vorzubereiten, die Anzahl und Lager der Stimmberechtigten,
ist daher von strategischer Wichtigkeit
In der nächsten Information wählen wir dann den Vize und sehen uns die Ressorts (Geschäftsbereiche der gGR), die
Grundlagen für Entsendungen, Ausschüsse sowie Sonderaufgaben der Gemeinderäte an.