Gemeindeförderung für „Sicheres Wohnen“

 

Vermehrt hört man von Einbruchsdelikten in unserer Umgebung – aber jeder möchte sein Eigentum in Sicherheit wissen und die Anschaffung einer Alarmanlage wird überlegt.

In der letzten GRS wurde die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Eigentums beschlossen: 

Rückwirkend mit 1.1.2013 soll die Anschaffung einer Alarmanlage, sowie Videoüberwachung in Verbindung mit Alarmanlagen auch von der Gemeinde gefördert werden. Voraussetzung ist die Bewilligung des Ansuchens der Landesförderung, welche für Alarmanlagen max. 30 % der Investitionskosten – begrenzt auf € 1000,- (bei Videoüberwachung auf € 1500,-) beträgt. Im Zuge des Landes-Förderungsansuchens sind folgende Unterlagen beizubringen:

  1. Originalrechnungen und -belege,
  2. Bestätigung der Gemeinde über die baurechtliche Widmung des Gebäudes,
  3. sowie die Bestätigung des ausführenden Unternehmens über die fachgerechte Ausführung.

 

Nach Bewilligung durch die Landesregierung kann ein Antrag um eine zusätzliche Förderung in der Höhe von 30% des gewährten Landes-Förderungsbetrages bei der Gemeinde eingebracht werden. Maximalle Förderung durch die Gemeinde beträgt € 400,-!

 

Hinweis:Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst – die nächste Polizeidienststelle – informiert Sie kostenlos über Sicherheitsvorkehrungen für Ihr Eigentum!

Der Förderantrag für das Land NÖ kann unter www.noe.gv.at/wohnen-antrag heruntergeladen werden!

Weiters fördert unsere Gemeinde folgenden Bauvorhaben:

  1.  Errichtung einer Photovoltaik – Anlage
  2. Errichtung einer Solaranlage für Warmwasserbereitung
  3. Errichtung einer Wärmepumpe
  4. Errichtung einer Pelletszentralheizungsanlage

 

Die UGI – wir sind stets um Sie bemüht!

 

  •  

Schreibe einen Kommentar