Gemeinderatssitzungen (Teil 8)
Dieses Instrument des Kommunalparlaments hat besondere Bedeutung.
Im sogenannten „öffentlichen Teil“ werden alle Fragen und Belange beraten und durch zumeist öffentliche Abstimmung
entschieden (=zum Beschluß erhoben), welche für das tägliche Leben der Ortsgemeinschaft von Ausschlag sind. Den Abstimmungen vorausgehend, stehen Anträge und die Debatten darüber, bevor ein „Beschluß“ gefasst werden kann. Jederzeit frei zugänglich (auch für Ortsfremde) erleben Sie dabei die Arbeit „Ihres“ Gemeinderats und können sich
ein persönliches Bild darüber machen, wem Sie Ihre Stimme und daher Ihr Vertrauen bei der letzten Wahl gegeben haben.
Erfreulich, dass wir endlich auch in Wöllersdorf-Steinabrückl durchgesetzt haben, dass die Termine dieser regelmäßigen Gemeinderatssitzungen (mindestens 1 x pro Vierteljahr) nun rechtzeitig im Voraus bekannt sind, früher war das nicht so.
Im „nichtöffentlichen“ Teil, werden dann besondere Anliegen wie Personalangelegenheiten, vertrauliche Rechtsgeschäfte Finanzprojekte und wirklich interne Verwaltungssachen, sowie dergleichen, aus verständlichen Gründen wegen der dafür
erforderlichen Amtsverschwiegenheit, ohne öffentliche Besucher abgehandelt.
Es gibt auch zusätzliche GR-Sitzungen.
Aus Anlass der Verwaltung oder über Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Gemeinderates bzw. über
Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde, hat der Bürgermeister oder sein Stellvertreter den Gemeinderat innerhalb von 8 Tagen einzuberufen. Termine für eine Gemeinderatssitzung und deren Tagesordnungspunkte, sind mindestens 5 Arbeitstage vorher, öffentlich (Anschlagtafeln) bekanntzugeben.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder zur Zeit der Beschlußfassung anwesend sind.
Soweit gesetzlich für Sonderfälle nichts anderes vorgeschrieben ist, werden Beschlüsse mittels einfacher Mehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit, gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen, werden weder als PRO- noch als CONTRA- gezählt !!!
Der Vorsitzende hat als letzter abzustimmen.
Da jeder Gemeinderat für sich selbst verantwortlich ist und auch ggf. mit rechtlichen Folgen rechnen muss, wächst deshalb das Verantwortungsbewusstsein zunehmend. Statt bisher üblicher „Block“- Abstimmung unter Klubzwang, wächst die Anzahl der wirklich freien, persönlichen Entscheidungen.
In Fraktionen wo dies nicht wirklich möglich ist, hört man immer wieder von Mandatsverzicht.
Hier darf nochmals (auszugsweise) an den bei Amtsantritt durch jeden Gemeinderat abgelegten Amtseid erinnert werden:
Ich gelobe, …meine Aufgabe unparteiisch und uneigennnützig zu erfüllen… und das Wohl der Gemeinde
Wöllersdorf-Steinabrückl nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern