Handwerkerbonus ab 1.Juli möglich!
Gefördert werden Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von privatem Wohnraum –
darunter fallen etwa das Streichen und Tapezieren von Innenwänden, die Beseitigung kleiner Schäden, die Dämmung von Dächern und Fassaden oder Austausch von Fenstern. Nicht gefördert werden Arbeiten im Garten oder an der Terrasse, an Lagerräumen und Kellerabteilen, sowie unbewohnten Dachböden. Der Dachbodenausbau zur Wohnraumerweiterung und Arbeiten an Möbeln (z.B. Polsterung vom Sofa) sind auch ausgenommen. Es werden pro Jahr 20% der Arbeitskosten, incl. Fahrtkosten (keine Materialkosten) von max.3000 € gefördert – somit max.600 € zurückerstattet. Die jeweilige Arbeitsleistung muss mind. € 200,-betragen, nur ein Antrag pro Jahr möglich. Ausbezahlt wird der Bonus nur solange der Fördertopf (10 Millionen für 2014) reicht.
Das offizielle Antragsformular ist unter www.handwerkerbonus.gv.atabrufbar. Benötigt werden zusätzlich Kopien der Schlussrechnung des Handwerkers samt Überweisungsbestätigung und ein Meldezettel. Die Einreichung ist über die Filialen der Bausparkassen oder per Post möglich.
Sinnvoll wäre ortsansässige Handwerker zu beauftragen, damit die Wertschöpfung in der Gemeinde bleibt!