Heizkostenzuschuss für 2015/16

Anträge müssen bis spätestens  30. März 2016  bei der Gemeinde eingebracht werden!

  • Einmaliger Heizkostenzuschuss der  NÖ Landesregierung von € 120,- für sozial bedürftige Bürger unserer Gemeinde ( Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde!)
  • Plus einmaliger Heizkostenzuschuss unserer Gemeinde von € 120,-
  • Folgender Personenkreis soll diese Unterstützung erhalten:

  x   BezieherInnen einer Mindestpensionnach§ 293 ASVG ( AusgleichszulagenbezieherInnen)

  •   x   BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren
  •        Arbeitslosengeld / Notstandshilfe den jeweiligen  Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  •   x   BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses,
  •       deren Familieneinkommen den oben genannten   Ausgleichzzlagenrichtsatz nicht übersteigt.
  •   x  Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt 

 

 

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