Heizkostenzuschuss für 2015/16
Anträge müssen bis spätestens 30. März 2016 bei der Gemeinde eingebracht werden!
- Einmaliger Heizkostenzuschuss der NÖ Landesregierung von € 120,- für sozial bedürftige Bürger unserer Gemeinde ( Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde!)
- Plus einmaliger Heizkostenzuschuss unserer Gemeinde von € 120,-
- Folgender Personenkreis soll diese Unterstützung erhalten:
x BezieherInnen einer Mindestpensionnach§ 293 ASVG ( AusgleichszulagenbezieherInnen)
- x BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren
- Arbeitslosengeld / Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- x BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses,
- deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichzzlagenrichtsatz nicht übersteigt.
- x Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt