Heizkostenzuschuss für 2013/14
Anträge müssen bis spätestens 30. April 2014 bei der Gemeinde eingebracht werden!
- Einmaliger Heizkostenzuschuss von € 150,- für sozial bedürftige Bürger unserer Gemeinde ( Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde!)
- Folgender Personenkreis soll diese Unterstützung erhalten:
x AusgleichszulagenbezieherInnen
- x BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- x BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitsuchend gemeldet sind und deren
- Arbeitslosengeld / Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- x BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses,
- deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichzzlagenrichtsatz nicht übersteigt.
- x Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Antragsformulare und Richtlinien sind im Intenet unter
http://www.noe.gv.at/hkz abrufbar