Heizkostenzuschuss für 2013/14

Anträge müssen bis spätestens  30. April 2014  bei der Gemeinde eingebracht werden!

  • Einmaliger Heizkostenzuschuss von € 150,- für sozial bedürftige Bürger unserer Gemeinde ( Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde!)
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  • Folgender Personenkreis soll diese Unterstützung erhalten:

  x   AusgleichszulagenbezieherInnen

  •   x   BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  •   x   BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitsuchend gemeldet sind und deren
  •        Arbeitslosengeld / Notstandshilfe den jeweiligen       Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  •   x   BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses,
  •       deren Familieneinkommen den oben genannten    Ausgleichzzlagenrichtsatz nicht übersteigt.
  •   x  Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt 

 

 

Antragsformulare und Richtlinien sind im Intenet unter

http://www.noe.gv.at/hkz abrufbar

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