Kasernenkauf
Traumpreis von EUR 3,88 / Quadratmeter als bewusste Irreführung
Es war von Anfang an klar, dass jedwedes Kaufanbot, welches irgendwelche Zusatzbedingungen im Vergleich zu den in der öffentlichen
Feilbietung enthaltenen Kondition fordert, vom Verkäufer aus gesetzlichen Gründen nicht einmal zur Kenntnis genommen werden kann und darf.
Eine entsprechende, verbindliche Rechtsauskunft wurde eingeholt und lag allen Gemeinderäten rechtzeitig zur Entscheidungsfindung vor.
ZITAT
Ein gültiges Kaufangebot muss den Ausschreibungsbedingungen / dem in der Verkaufsunterlage enthaltenen Kaufvertragsentwurf entsprechen,
d.h. ein Angebot muss unbedingt sein.
Angebote, die den Ausschreibungsbedingungen nicht entsprechen, dürfen – wegen des Verstoßes gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot –
nicht berücksichtigt werden, d.h. es findet auch keine Einladung zu einer allfälligen Meistbieterermittlung statt.
ZITAT ENDE
Diese Vorschriften wurden durch die Vertreter der SP sowie Liste Ebner schlicht ignoriert, weil diese unbotmäßige Zusatzforderungen stellten,
welche nicht nur die Ernsthaftigkeit eines Kaufanbotes in Frage stellen, sondern auch ein sehr schlechtes Bild auf eine professionelle Vorgangsweise
durch die Gemeinde bestätigen. Damit hatten wir von Anfang an keinerlei wirkliche Chance auf Erfolg, unsere Gegenvorstellungen wurden jedoch alle abgelehnt.
Wir wissen bis heute nicht, ob dies nur aus Unkenntnis, oder aber aus gewissenlosem Jux und Tollerei so geschah.
Weiters sollte es eigentlich jedem ordentlichen Kaufmann bewusst sein, dass es bei einer Kaufanbotslegung relativ unsinnig ist, genau das Mindestgebot anzuführen.
Jeder einigermaßen erfahrene Grundstückskäufer, würde zumindest ein Anbot deutlich über dem Mindestpreis legen, um wenigstens nicht gleich auszufallen.
Beide dieser sehr wichtigen und im kaufmännischen Geschäft fundamentalen Kenntnisse sind offenbar nicht vorhanden und man wollte offensichtlich niemals
wirklich und ernsthaft diese weitreichende Entscheidung treffen, sondern schlicht DKT, wie für Kinder, spielen.
Eine solche Verantwortungslosigkeit ist gewissenlos und nicht vertretbar.
Außerdem wird beharrlich verschwiegen, daß bei jedweder „höherwertigen“ Umwidmung, zB auf Wohnraum, Freizeitanlagen und dgl., über den Zeitraum von 15 Jahren,
eine entsprechende „Nachbesserung“ des Kaufpreises bis zur halben Höhe des dann ortsüblichen Grundstückpreises erfolgen MUSS.
Wer jetzt etwas anderes behauptet, kann entweder Verträge nicht lesen, oder lügt vorsätzlich.
Wir haben daher für Sie die richtige Rechnung gemacht:
Kaufpreis (theoretisch) heute EUR 540.000,–
inkl. alle Nebenabgaben, Grunderwerbssteuer, notarielle Abwicklung etc., ergeben einen Endpreis von fast EUR 965.811,93
Für einen „scheinbaren“ Preis per m² von EUR 3,88
2/3 des Geländes befinden sich innerhalb der Anschlagslinien des 100-jährlichen Hochwassers, wären also nur nach Investition in Schutzdämme für EUR 1,665.000,– sinnvoll nutzbar
Der ortsübliche Grundstückpreis für Bauland (Wohnungen etc) liegt aber heute bereits durchschnittlich bei EUR 75,00/m² oder sogar höher und steigt ständig.
Würde daher innerhalb von 15 Jahren höherwertig genutzt, sind dann also Nachzahlungen von weiteren EUR 6,936.552,74 fällig, ein Vielfaches des „Schnäppchen“ – Kaufpreises.
Also 50% von 75,00, das wären 37,50 per m² x 140.000 m² = über EUR 5,250.000,– zzgl, der entsprechenden Steuern und Abgaben.
Daher insgesamt Erstpreis EUR 965.811,93 PLUS Nachbesserung 6,936.552,74 ALSO WIRKLICH TOTAL EUR 7,902.364,6 oder knapp
ATS 110,000.000,– ( einhundertzehn Millionen !!!) in guten alten Schilling.
Für ein immer noch leeres Grundstück – mit fraglichen Altlasten.
Ohne kostspielige Renovierung bzw. Abbruch mehrerer Gebäude mit anschließendem Neubau usw., ist die Nutzung im derzeitigen Zustand auf Jahre hinaus nicht möglich.
Zusätzlich der Kosten für den Hochwasserschutz.
Wären Sie immer noch dafür, dieses Grundstück zu den derzeitigen Bedingungen zu kaufen? Wir lassen uns jedenfalls nicht für dumm verkaufen, und Sie sollten das bitte auch so sehen.