Wählerstimmen und Mandate  ( Gemeindepyramide Teil 3 )

 

 

 

Nachdem wir das Wissen über das Prinzip der Gemeinderatswahl nunmehr  aufgefrischt haben, wollen wir genauer wissen, wie sich denn diese gültig abgegebenen Stimmen verteilen.

Meist sind solche Wahlen ja an einem freien Wochenende und wenn schon auf den üblichen Mittagsschlaf verzichtet wird, dann bitte auch volle Information, wie das denn wirklich funktioniert.

 

Die erste Grundlage sind einmal ALLE GÜLTIG abgegebenen Stimmen denn nur diese können verteilt werden.

Die auf die wahlwerbenden Fraktionen entfallenden, gültigen Stimmern (Parteisummen) werden für das bei uns geltende Verhältniswahlrecht mittels dem nach einem belgischen Mathematiker benannten, D`Hondtschen System, rechnerisch auf die 23.-e Bruchzahl ( = 23 Mandate ) geteilt. Dieser gemeinsame Divisor wird dann WAHLZAHL genannt und ist gleichgesetzt mit der Anzahl der für ein Mandat erforderlichen Stimmen.

 

2010 war diese Wahlzahl für unsere Gemeinde genau 99,75  also waren diesmal bei uns rund 100 Stimmen für ein Mandat erforderlich.

798 gültige Stimmen für die SPÖ  ergaben daher 8 Mandate punktgenau, ohne Reststimmenanteil

554 gültige Stimmen für die VPÖ ergaben daher 5 Mandate mit 55,25 Reststimmenanteil

546 gültige Stimmen für die BL    ergaben daher 5 Mandate mit 47,25 Reststimmenanteil

310 gültige Stimmen für die FPÖ  ergaben daher 3 Mandate mit 10,75 Reststimmenanteil

211 gültige Stimmen für die UGI  ergaben daher 2 Mandate mit 11,50 Reststimmenanteil

 

 Ermittlungsverfahren

 

Und wenn Sie sich jetzt diese Ergebnisse genauer ansehen werden Sie erkennen, wie wichtig eine einzige Stimme sein kann. Wenn einige Stimmen fehlen um die Wahlzahl zu erreichen und damit ein Mandat zu erhalten?

Dann nützen nämlich auch sehr viele Reststimmanteile nichts.

 

 

 

Es zahlt sich also wirklich aus, wählen zu gehen!

 

 

 

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