Richtlinien für die Förderung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen

 

  1. Gefördert werden Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen die für Niedertemperaturraumheizungen oder für Nutzwassererwärmung dienen.
  2. Solaranlagen, die zur Wassererwärmung eines Schwimmbades dienen, werden nicht gefördert!
  3. Die Förderung für Solaranlagen beträgt € 40,-/m² Kollektorfläche, die Gesamtförderung max.€ 400,- je Anlage.
  4. Die maximale Gesamtförderung für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen beträgt ebenfalls € 400,-.
  5. Der Bau einer solchen Anlage ist mittels Bauanzeige beim Gemeindeamt einzureichen.
  6. Die Förderung erfolgt aufgrund vorgelegter Originalzahlungsabschnitte und einem Abnahmeprotokoll einer konzessionierten Firma.

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