Richtlinien für die Förderung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen
- Gefördert werden Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen die für Niedertemperaturraumheizungen oder für Nutzwassererwärmung dienen.
- Solaranlagen, die zur Wassererwärmung eines Schwimmbades dienen, werden nicht gefördert!
- Die Förderung für Solaranlagen beträgt € 40,-/m² Kollektorfläche, die Gesamtförderung max.€ 400,- je Anlage.
- Die maximale Gesamtförderung für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen beträgt ebenfalls € 400,-.
- Der Bau einer solchen Anlage ist mittels Bauanzeige beim Gemeindeamt einzureichen.
- Die Förderung erfolgt aufgrund vorgelegter Originalzahlungsabschnitte und einem Abnahmeprotokoll einer konzessionierten Firma.