Was kostet der Gemeinderat ?

Rechtzeitig zu den Verhandlungen über eine nationale Schuldenbremse und zum parallel erstellten Sparpaket für den mehr als maroden Staatshaushalt, hat der Rechnungshof per 2012  – und nach längerer Pause – wieder einmal den sogenannten (AB)   AUSGANGSBETRAG   =  Bezug eines Abgeordneten zum Nationalrat, neu festgelegt.
Waren dies bisher EUR  8.160,– (14x)  so sind dies nun EUR  8.372,16  ( + 2,4% ).
Dieser AB ist zugleich Berechnungsgrundlage im Rahmen des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, wonach zB der Landeshauptmann 200%, seine Stv. 190%, ein Präsident des Landtages 150%  usw.,  davon als Bezug erhält.
Weiterreichend in die Kommunen, ist dies auch die Basis zur Berechnung der Bezüge aller Gemeindeorgane.
Erstmalig hat sich aber die Politik dabei eine „Nullerhöhung“ verordnet, für Bezüge über EUR 3.999,–
Da ich immer wieder darauf angesprochen werde, nütze ich diese Gelegenheit zur Information, wie „reichlich“ Gemeinderäte bei uns für ihre Leistungen bezahlt werden.
Der Bezug eines Bürgermeisters (Sonderregelungen ausgenommen) ist weiters abhängig von der Einwohnerzahl und in unserer Gemeinde liegen wir dabei im Rahmen von 3.501 bis 5.000 Einwohner, und daher
45 % des AB  für den BGM          EUR   3.767,47   (14x)
Der Bürgermeister ist so gesehen, der einzige „Mitarbeiter“, andere Gemeinderäte werden brutto zwecks eigener Versteuerung insgesamt 12 x jährlich mittels „Aufwandsentschädigungen“ und ausgehend vom Bezug des BGM, wie folgt honoriert:
VIZE                                          (  38% BGM )       1.431,64   (12x)
GGR                                          (   15%    -„-  )        565,12
AUSSCHUSSVORSITZ               (    5,5% -„- )          207,21    dto  Umwelt GR
GR                                             (    3 %  -„- )           113,02
Aufgrund der ebenfalls im NÖ Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl.  0032-7 gem § 18 festgelegten „Deckelung“ für mehr als eine Funktion, sind auch dafür die Höchstbezüge geklärt.
Obwohl für diese Funktionsperiode auf ausdrücklichen Antrag der SP und Liste Ebner „Einsparungen“ propagiert wurden, sind tatsächlich aber erhebliche Mehrkosten entstanden.
Früher gab es noch einen GGR mehr, früher haben allerdings bestimmte Mandatare zumindest teilweise auf Ihre Bezüge verzichtet.
Frühere Ausschüsse wurden alle auch immer von „gedeckelten“ GGR geführt.
Mehrkosten in dieser Funktionsperiode (2010 – 2015) daher:
Aufgrund eines Ausschussvorsitzes durch einen (BL) nicht bereits „gedeckelten“ GGR, Mehrkosten von     EUR          5,651,40
Aufgrund des nun bestehenden Vollanspruchs  (BL) gegenüber Verzicht früher,     Mehrkosten von              EUR  ~  60.000,–
Gegenüber der vermeintlichen „Einsparung“  besteht jetzt daher eine durchaus vermeidbare Erhöhung der Kosten um rund EUR  70.000,–   bzw.  rund   1 Mio ATS (in früherem Geld)

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